Bekämpfung illegalen Glücksspiels in Städten und Gemeinden

Marc Elxnat

Mittwoch, 13.11.2024

Den Kommunen kommt bei der Kontrolle von legalem und illegalem Glücksspiel eine Schlüsselrolle zu. Dabei ist in den letzten Jahren durch eine zunehmende Regulierung vor allem der Bereich des illegalen Glücksspiels in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. So hat auch der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen darauf hingewiesen, dass er davon ausgeht, dass mittlerweile jedes dritte Automatenspielgerät illegal aufgestellt wird.

Die kommunalen Behörden erfüllen im Rahmen der landesrechtlichen Aufgabenzuweisung die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages. Insbesondere die Begrenzung des Glücksspielangebotes und die Lenkung des natürlichen Spieltriebes in geordnete und überwachte Bahnen, sowie die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels.

Um den Zielen ebenfalls Rechnung zu tragen, sind wir als kommunaler Spitzenverband, regelmäßig mit dem Dachverband der Automatenwirtschaft im Austausch, um dort auch die kommunalen Interessen und Herausforderungen darzustellen. Aus dem Ziel der Lenkung und Ordnung von Glücksspiel und dem legitimen Interesse der Unternehmer bestmögliche Orte für Spielhallen zu finden, erwächst ein natürliches Konfliktpotential. Daher ist der gemeinsame Austausch zwischen Branche und Spitzenverbänden, aber auch zwischen Kommune und Unternehmer aus unserer Sicht wichtig.

Aus diesen Gesprächen wurde die Idee entwickelt, dass ein Diskussionspapier zur Beleuchtung der aktuellen Lage erarbeitet wird. Dieses ist im Jahr 2023 finalisiert worden. Dieses enthält die vier folgenden wesentlichen Punkte.

Erstens gehört zum gemeinsamen Zielverständnis, dass der Bereich Prävention und Spielerschutz von besonderer Bedeutung ist. Hier sind wir uns mit der Branche einig, dass es wirksame Regulierung braucht, die einen bestmöglichen Schutz ermöglicht, aber gleichzeitig das legale Geschäftsmodell ermöglicht. Aus kommunaler Sicht sind Betreiber und Aufsteller von Spielgeräten in der Pflicht die Beschäftigten kontinuierlich in den Bereichen Spieler- und Jugendschutz, sowie Prävention zu schulen.

Zweitens ist, jenseits der Frage, ob und wo Spielhallen sich in einer Stadt befinden, es wichtig, dass diese sich auch äußerlich in das Stadtbild einbetten. Aus kommunaler Sicht sind hierbei natürlich auch die Betreiber in der Pflicht dem mitunter schlechten Image der Branche proaktiv entgegenzuwirken. Auch dazu dient der kontinuierliche gemeinsame Austausch auf der Verbandsebene.

Drittens ist natürlich anzuerkennen, dass gerade in der aktuellen Situation die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer einen Beitrag zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen leisten können, auch wenn diese – im Vergleich zu den kommunalen Ausgaben oder den Einnahmen aus Grund- oder Gewerbesteuer – gering sind. Klar ist aber auch, dass Vergnügungsteuer nur von legalen Unternehmerinnen und Unternehmern gezahlt wird. Umso wichtiger ist die gemeinsame Anstrengung gegen illegales Spiel vorzugehen.

Viertens sehen wir auch, dass es in der Vergangenheit vermehrt zu Konflikten zwischen Städte und Gemeinden auf der einen Seite und Unternehmen aus dem Glücks- und Automatenspiel gekommen ist. Dieses Spannungsfeld vermag ein gemeinsames Papier nicht aufzulösen, aber gleichwohl ist es unser Interesse, dass Konflikte im Dialog und im gegenseitigen Verständnis für die Position des jeweils anderen gelöst werden. Daher die Empfehlung vor einer Eskalation in die Mediation zu gehen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Neben dem Dialog mit dem legalen Glücksspiel, ist es unumgänglich, dass beim Thema Kampf gegen illegales Glücksspiel der Vollzug mitgedacht wird. Die Städte und Gemeinden sind, was die Einwohner, die Fläche und das Personal angeht, sehr heterogen aufgestellt. Einen Mangel an Aufgaben, beklagt jedoch keine Gemeinde, egal welcher Größenklasse. Für den Vollzug, der auch andere Aufgaben als die Kontrolle von Spielhallen und Spielstätten hat, ist es daher wichtig, dass schnell erkannt werden kann, ob Geräte legal oder illegal aufgestellt sind und auch sonst Vorkehrungen zum Spielerschutz getroffen worden. Hierzu sind Schulungen des eigenen Personals und ein Wissensaustausch unter den Kommunen sinnvoll. Auch die Branche hat hier ein Interesse an einem gut aufgestellten Vollzug und sollte solche Schulungen weiterhin unterstützen.

Im Bestreben illegales Spiel zu verhindern, sind die Kommunen nicht selten auch auf die Amtshilfe von Polizei, Finanzamt und Zoll angewiesen. Dieses gemeinschaftliche Vorgehen ist zwar richtig, erfordert aber einen hohen Koordinations- und Organisationsaufwand. Hier sollten sinnvollerweise Hürden abgebaut und über einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden nachgedacht werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass komplexe Regulierung nur da sinnvoll ist, wo ein lückenloser Vollzug möglich ist. Im Sinne einer Evaluierung bestehender Regelung, muss daher ernsthaft die Vollzugstauglichkeit von Normen in den Blick genommen werden. Dabei darf es nicht nur um die theoretische Annahme gehen, ob etwas möglich ist, sondern es ist konkret zu prüfen, inwiefern die gewünschten Ziele effektiv mit dem tatsächlich vorhandenen Personal erreicht werden können. Die Anbieter illegaler Angebote werden nicht durch eine Zunahme von Regulierung abgeschreckt. Aufwand und Nutzen müssen wir alle Beteiligten in einem sinnvollen Maß stehen.