Aktuelles
Neue Zeitschriftenbeiträge von Mitarbeiten des Instituts:
Mit dem Ziel, die Grundfragen des Glücksspielrechts zu beantworten und so einen Überblick über das Rechtsgebiet zu verschaffen, haben unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter Robin Anstötz, Tobias Lüder und Florian Tautz einen Beitrag für die neuste Ausgabe der ZJS verfasst. Der Beitrag ist hier kostenlos Abrufbar.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (Anstötz/Tautz, Internetsperre 2.0 – Eine effektive Maßnahme gegen illegale Online-Glücksspielangebote?, ZdiW 2022, 173; abrufbar unter Anstötz/Tautz, Internetsperre 2.0) setzen sich unsere Wissenschaftlichen Mitarbeiter Robin Anstötz und Florian Tautz kritisch mit der in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV 2021 normierten aufsichtsbehördlichen Maßnahme (sog. IP-Blocking) auseinander. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf besteht.
Im neusten Heft der ZfWG (Blach/Walisko, Mittelbare Werbung für unerlaubte Online-Glücksspiele (in Zeiten aufsichtsbehördlicher Duldungspraxis), ZfWG 2022, 145; abrufbar unter Blach/Walisko, Mittelbare Werbung) besprechen Dr. Sebastian Walisko, LL.M. und Dr. Joshua Blach das Urteil des BGH vom 22.7.2021 zur umstrittenen Frage der mittelbaren Werbung für illegale Glücksspielangebote.
In Heft 9 der Verbraucher und Recht (Hendricks/Lüder, Die bereicherungsrechtliche Rückforderung von Verlusten beim illegalen Online-Glücksspiel im Kontext des § 817 Satz 2 BGB, VuR 2021, 333; abrufbar unter Hendricks/Lüder, VuR 2021, 333) untersuchen Tobias Lüder und Jan David Hendricks das rechtliche Zusammenspiel zwischen der glücksspielrechtlichen Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 GlüStV a.F., dem bereicherungsrechtlichen § 817 S. 2 BGB und dem strafrechtlichen § 285 StGB sowie den hochproblematischen Duldungen mit Blick auf etwaige Rückforderungsansprüche der Spieler. Zur Lösung ziehen sie wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte heran.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Die Verwaltung"(54 (2021), 37-71) bespricht Direktor und Leiter des Instituts Professor Dr. Julian Krüper die Strukturprobleme des Glücksspielrechts. Dabei werden der Gegenstand, die Zielsetzung und die Steuerungsinstrumente der Glücksspielregulierung kritisch hinterfragt.
Mittlerweile steht fest: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 kommt! Mit der Abstimmung des Landtages NRW vom 29. April 2021 haben alle Landesparlamente, insbesondere auch das des Sitzlandes der Gemeinsamen Glücksspielbehörde in Sachsen-Anhalt, dem neuen Regelwerk zugestimmt. Zum 01. Juli 2021 treten damit – v.a. im Bereich des Online-Glücksspiels – umfassende Neuerungen in Kraft.
Schon seit mehreren Monaten war der Entwurf des GlüStV 2021 Gegenstand parlamentarischer, wissenschaftlicher und politscher Auseinandersetzungen. Auch das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft hat an diesen Auseinandersetzungen und Debatten mit verschiedenen Beiträgen mitgewirkt.
Auf Anfrage verschiedenster Landtage wurde Stellung zum Entwurf des GlüStV 2021 und den jeweiligen Umsetzungsgesetzen des Landes genommen. Zu nennen sind hier:
- Stellungnahme zur Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags
- Stellungnahme zur Anhörung des Landtages Nordrhein-Westfalen zu dem Entwurf des GlüStV 2021 und dem Entwurf eines Umsetzungsgesetzes. Zum neuen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes wurde ebenfalls Stellung bezogen.
- Stellungnahme zur Anhörung des Landtags Sachsen-Anhalt zum GlüStV 2021 und vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetz
- Stellungnahme zur Anhörung des Landtags Thüringen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 und Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
- Stellungnahme zur Anhörung des Landtags Thüringen zum Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes (Drucksache 7/3551)
Professor Dr. Sebastian Unger, Co-Direktor des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft, wies in einem Editorial im ersten Heft der ZfWG 2021 (S. 1 f.) wegen der Komplikationen einer dezentralen Glücksspielregulierung bei gleichzeitigem Versuch eines zentralen Vollzuges auf die nicht per se ausgeschlossene Möglichkeit einer „Hochzonung“ des Glücksspielrechts zum Bund durch Aktivierung des Kompetenztitels des Wirtschaftsrechts hin. Ein solches Vorgehen „böte auch die Gelegenheit zu einer grundlegenden Neuordnung des nach wie vor und zunehmend unübersichtlichen, unsystematischen und in sich widersprüchlichen Glücksspielrechts.“
Wie aber haben die Behörden bis zum Inkrafttreten des GlüStV 2021 zu verfahren? Tobias Lüder und Sebastian Walisko, wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft, befassen sich ebenfalls im ersten Heft der ZfWG 2021 (S. 23 ff.) umfassend mit dem Umlaufbeschluss der Cheffinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie den ergänzend ergangenen gemeinsamen Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die eine Überführung des Online-Glücksspielmarktes in das neue Regelungssystem ermöglichen sollen. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken sprechen die Autoren auch verwaltungs- und strafrechtliche Folgefragen an.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Linus Weidner sprach im Interview mit WestLotto für Vertrauen.Blog über die Hürden einer wirksamen Kanalisierung im Online-Glücksspiel. Um Verbrauchern den Umschwung in den legalen Markt zu ermöglichen und sie nicht vor nicht nachvollziehbare Hürden zu stellen, müsse „ein Weg gefunden werden, den Kunden mit kurzen und eindeutigen Botschaften darüber zu informieren, ob es sich um ein legales Angebot handelt und gleichzeitig uneindeutige oder falsche oder verwirrende Aussagen und Werbebotschaften – insbesondere von illegalen Anbietern – rechtlich zu verfolgen.“
Die Coronapandemie führte auch im Bereich des terrestrischen Online-Glücksspiels zu Schließungen der Spielstätten. Vor dem Hintergrund verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen aus Hamburg und Berlin-Brandenburg über Schließungsverfügungen von Spielhallen erinnerte Professor Dr. Julian Krüper, geschäftsführender Direktor des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft, im fünften Heft der ZfWG 2020 (S. 301 f.) zur Einhaltung rechtsstaatlicher Argumentationsstandards unabhängig von Präferenzen für bestimmte Regulierungsmodelle auch in Zeiten der Pandemie. Was nicht auf legislativem Wege erreicht werden könne, dürfe erst recht nicht „durch Funktionalisierung und Überkorrektur des geltenden Rechts im Vollzug“ verwirklicht werden.
In der drittenAusgabe der ZfWG 2020 (S. 216 ff.) schreibt unser Mitarbeiter Tobias Lüder gemeinsam mit Jan David Hendricks über mögliche Rückforderungsansprüche gegen Zahlungsdienstleister beim illegalen Online-Glücksspiel. Zudem äußern sich die Beiden in einer Urteilsanmerkung auch zu den Rückforderungsansprüchen gegen Zahlungsauslösedienstleister (S. 294 ff.).